• Mmmh, Dashcams. Das bedeutet u.a. die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, z.B. von Fußgängern, und die Gefahr, dass die Polizei das Ding beschlagnahmt - sei es zur Ermittlung von solchen Rechtsverletzungen, sei es zum Beweis der Schuld des Fahrers des Wagens, aus dem die Kamera stammt.

    Kia EV3 Earth P3 - P5, 81,4 KW/h, schneeweiß,

    Bestellung 30.11.24, Lieferung beim Händler für 8. KW angekündigt

  • Eine Frage dazu: erlischt durch den Eingriff in das Auto (ohne Abnahme und Genehmigung) nicht die Garantie?

    Was soll denn da - außer einer evt. kaputten Sicherung - gross passieren???

    - EV3 Exclusive LR (EZ 11/24 in 🇳🇴) in Aurora Black, keramische Lackversieglung, AHK geplant

    - E-Niro (Mj20 mit EZ 3/21)

    - Picanto Mj14 in Minimalstaustattung - mit AHK fuer 700kg :S

  • Werden die Aufnahmen nicht alle paar Minuten überspielt?

    Schon, aber das verringert das Datenschutzproblem höchstens. Würdest Du Dich von jemandem fotografieren lassen, der Dir sagt, dass er das Bildmaterial höchstwahrscheinlich bald löscht? Und falls die Fahrt nicht fortgesetzt wird, wird nicht gelöscht - sonst würde man sich so ein Teil ja nicht in den Wagen hängen.

    Kia EV3 Earth P3 - P5, 81,4 KW/h, schneeweiß,

    Bestellung 30.11.24, Lieferung beim Händler für 8. KW angekündigt

  • Was soll denn da - außer einer evt. kaputten Sicherung - gross passieren???

    Es geht nicht darum, dass etwas passiert, sondern das Kia sagt "du hast ins Auto eingriffen ohne Genehmigung und deine Garantie ist nun weg."

    EV3 - Earth - 58 KW - P8 (leider, bis P6 hätte auch gereicht)

    Bestellt 21.12.2024

    Auslieferung 05.03.2025

  • Schon, aber das verringert das Datenschutzproblem höchstens. Würdest Du Dich von jemandem fotografieren lassen, der Dir sagt, dass er das Bildmaterial höchstwahrscheinlich bald löscht? Und falls die Fahrt nicht fortgesetzt wird, wird nicht gelöscht - sonst würde man sich so ein Teil ja nicht in den Wagen hängen.

    Persönlichkeitsrechte(!) werden erst bei Veröffentlichung verletzt; ansonsten darfst du im öffentlichen Raum tatsächlich soviel aufnehmen, wie du willst.

    (Seriöse Dashcamkanaele auf Youtuber verpixeln deswegen ihre Aufnahmen…)


    Davon ab: Du weißt, das das Auto eine Blackbox hat?

    - EV3 Exclusive LR (EZ 11/24 in 🇳🇴) in Aurora Black, keramische Lackversieglung, AHK geplant

    - E-Niro (Mj20 mit EZ 3/21)

    - Picanto Mj14 in Minimalstaustattung - mit AHK fuer 700kg :S

  • Nein, Persönlichkeitsrechte werden nicht erst ab Veröffentlichung verletzt. Das sieht die DSGVO anders. Aber ich bin bei diesem Thema draußen. Ich wollte nur auf zwei drohende Probleme hinweisen. Um weitere Rechtskunde geht es mir nicht. Insoweit will ich das Berufliche weiterhin vom Privaten (Thema: PKW) trennen.

    Kia EV3 Earth P3 - P5, 81,4 KW/h, schneeweiß,

    Bestellung 30.11.24, Lieferung beim Händler für 8. KW angekündigt

  • man kann eine Dashcam verwenden, diese sollte aber so eingestellt sein, das sie alle 5 Min die Daten überschreibt und nur die Daten gespeichert werden, wenn z. B. ein Crash passiert oder ein Knopp am Gerät gedrückt wird. das ist alles völlig rechtlich ok.

  • Es geht nicht darum, dass etwas passiert, sondern das Kia sagt "du hast ins Auto eingriffen ohne Genehmigung und deine Garantie ist nun weg."

    Sollte ein (reversibler) Stromdieb am geschalteten 12V-Strang zu relevanten Problemen führen, hat das Auto eher ein grundlegendes Konstruktionsproblem 🙈


    Ab hier bin ich aber raus, da ich die aktuelle Situation in D nicht kenne.

    Ich habe auf jeden Fall 5 Jahre Gewährleistung über den Haendler/Importeur, und Beweislastumkehr gibt es hier so auch nicht.

    Hier müsste mir also der Händler bzw. KIA nachweisen, dass meine Modifikation ursächlich bzw. Beteiligt war.

    - EV3 Exclusive LR (EZ 11/24 in 🇳🇴) in Aurora Black, keramische Lackversieglung, AHK geplant

    - E-Niro (Mj20 mit EZ 3/21)

    - Picanto Mj14 in Minimalstaustattung - mit AHK fuer 700kg :S