Wallbox / mobile Wallbox und §14a - was ist zu beachten?

  • Hallo,


    in unserem Haus (Miete) ist zwar eine "rote Dose" (Drehstrom) verbaut, allerdings noch kein sogenannter "Rundsteuerempfänger".

    Letztes Jahr haben die Stadtwerke uns aber schon einen neuen digitalen Zähler eingebaut.


    Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Einbau von Wallboxen mit Rundsteuerempfänger? Was sagen die Netzbetreiber vor Ort? Gibt's da viel Stress, oder wie wird das allgemein gehandhabt?

    Welche Kosten hat der Einbau (zusätzlich zur Wallbox) verursacht?


    Danke für eure Erfahrungen!

    Der Fox

    Ev3 GT P8/P9
    Bestellt 20.12.2024


    bisher noch nicht geliefert (Stand Januar)

  • Hallo Fox,


    gut erklärt wird der §14a EnWG in dem folgenden Video (habe mit go-e nichts zu schaffen, es gibt auch andere gute/bessere Wallboxen) :

    Paragraph 14a EnWG: Was bedeutet das für deine Ladestation in Deutschland? | go-e
    Als Betreiber einer Ladestation in Deutschland profitierst du vom Paragraphen 14a des EnWG. Wie? Das erklären wir dir in diesem Video! #goe #14aenwg▬ Inhalte...
    www.youtube.com


    Ich bezweifle aber ob du mit einer mobilen Wallbox den §14a EnWG in Anspruch nehmen kannst, dazu denke ich, muss eine fest angeschlossene Wallbox vorhanden sein.

    Zusätzlich benötigst du noch ein intelligentes Meßsystem und ein SmartMeter Gateway und ev. zusätzlich noch einen Rundsteuerempfänger des Energieversorgers, damit dieser bei Netzengpass (im Notfall) deine Wallbox überhaupt auf 4,2 kW drosseln kann.

    Dafür gibt es aber Netzentgeld zurück (ca. 110-190€ pro Jahr bei Modell 1) wenn du hiervon noch die Miete für die notwendige Hardware abrechnest, so bleiben noch ca. 75 bis 165 pro Jahr übrig.


    Die Kosten sind in dem folgenden Video ganz gut erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=EDWJPPw_XRs&t=158s


    Ich werde wahrscheinlich meine Wallbox (Bestandsschutz) im Sommer freiwillig nach §14a EnWG anmelden, denn ich möchte das Netzentgeld vom Netzbetreiber zurück. Da ich mein e-Auto nur nachts lade, rechne ich aktuell und in der Zukunft nicht mit einer Drosselung durch den Netzbetreiber.

    Bei meinem Netzbetreiber (Gemeindewerke mit max. 20 Ts. Kunden) habe ich mich in diese Richtung schon mal telefonisch erkundigt und folgende Auskunft erhalten:

    Ich kann ab sofort wechseln und erhalte auch die Vergütung des Netzentgeldes, mangels intelligenter Meßeinrichtung kann der Netzbetreiber aktuell noch nicht drosseln, es ist auch noch nicht bekannt, wann die SmartMeter bei mir ausgerollt werden, voraussichtlich nicht vor 2026.


    Zu den Kosten bei dir vor Ort:

    Da kann ich aus der Ferne wenig sagen, du benötigst einen Platz im Zählerkasten für das SmartMeter Gateway und oder den Rundsteuerempfänger, bei größeren Zählerkästen sollte dies kein Problem sein. Bei sehr kleinen und alten Zählerkästen müsste ev. noch ein Kasten daneben montiert werden. Genaueres hierzu musst du bei einem Elektroinstallateur erfragen oder ein Angebot machen lassen.

    Irgendwann in den nächsten Jahren liefert der Energieversorger die SmartMeter aus, spätestens dann muss der Platz im Zählerkasten eh geschaffen werden, denn nur der Einbau in den Zählerschrank (auf einen vorhandenen Platz) übernimmt der Netzbetreiber


    Wenn du dir in Zukunft eine neue Wallbox zulegst, achte darauf, dass diese sich über eine Digitalschnittstelle (externen Wechselkontakt) auch auf 4,2 kW drosseln lässt.


    Gruß Reinhard

    Aktuelles BEV KIA e-Niro Spirit, ab August 2025 EV3 GT-Line mit Glasdach und hoffentlich AHK

  • Kia empfiehlt über GoElektrik die Wallbox KWB AC 40 von Kathrein. Die ist, wie der EV 3, für bidirektionales Laden hardwaremäßig vorbereitet und kann wie der EV 3 per Software umgestellt werden. Es gibt auch einen Smartmeter, der von Kathrein zertifiziert ist.

    Das ist wichtig fürs Laden mit PV Überschuss, später V2H und noch später V2G.