Ansonsten noch ein ganz anderer Aspekt des «Schnarchladens»: Netzdienstlichkeit!
(Wird euch wohl nicht so schnell treffen, ich möchte es dennoch erwähnen 🙂)
Wallboxes, die 2024 oder später installiert worden sind / installiert werden, müssen in D wegen § 14a EnWG auch im Interesse der Netzddienstlichkeit auf 4,2 kWh herunterdimmbar sein. Jedenfalls für meinen Netzanbieter sind die Steuergeräte noch nicht verfügbar, so dass noch nichts runtergedimmt werden kann - aber das wird bald kommen. Zum Glück haben wir 2024 bei der Installation eine Datenleitung aus dem Haus zur Wallbox in der Garage legen lassen - sonst hätten wir bald ein Problem.