Naja, m.E. interessieren die sich nur für Kapazitäten, die ab 2024 nach § 14a EnWG dimmbar ausgestaltet sein müssen. In meiner Stadt sind die Geräte für das Dimmen der Einzelgeräte noch nicht verfügbar. Aber irgendwann wird sich der Netzbetreiber bei uns melden und will die Schalteinheit in den Zählerschrank einbauen - dann muss das vom Elektriker vorbereitet sein.
Bist Du Dir sicher,
AlfredEV3: Das gilt auch für Deine Kommune. 11 kW muss zwar nicht genehmigt werden, aber langfristig als Einzelgerät ferndimmbar oder über ein Lastmanagement begrenzbar sein.