Alles anzeigenAllerdings gibt es das noch:
Seit dem 01.01.2024 Pflicht (§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes):
Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Leistung, wie
Wärmepumpen und Wallboxen, müssen vom Netzbetreiber
steuerbar sein. Dies stärkt die Energieeffizienz und Netzstabilität.
Eine Aktualisierung einer Elektroinstallation ist daher nicht nur
notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
aber ist ein Juicebooster denn steuerbar? Doch wohl eher nicht, oder?