Beiträge von don_stephano

    Ich war froh das ich im Januar für den EV3 & Ladeinfrastruktur zu Hause die Förderung beantragt habe. Als ich das Auto im Februar erhielt & die Rechnungen hochgeladen habe, kam die Mitteilung das es keine Fördermittel mehr gibt & somit auch keine neuen Anmeldungen möglich sind. Das Geld ist im März bereits verbucht worden :love:

    Du setzt da 50kW an, also musst du 5kW für 0.25€ anrechnen, die 2T kannst du +/- lassen, d.h. zu zahlst etwa 27€ pro Monat.


    Aber man kann sich ja echt von hinten durchs Knie schießen mit solchen Berechnungen, aber die halt. Da werden garantiert dann Webseiten mit Rechnern wie Sand am Meer aufpoppen früher oder später...

    Wir möchten bitte sachlich bleiben, danke !


    (Schluchtenscheisser)

    Tja, so fördert man natürlich die Elektromobilität gewaltig..... nicht.
    In D zahlen wir ab 2030 dann pro angefangene 200 kg so was um die 5-6 Euro, also bei dem EV3 um die 60€ (pro JAHR!)
    Kannst Du mir mal zum Vergleich die Steuer in AT für einen vergleichbaren Benziner / Diesel sagen?

    Ich bin ja erst 2024 von Thüringen nach Kärnten übergesiedelt und wohne seit dem fix in AT. Ich habe meinen Kia Ceed SW 1.4T-GDI mit 140PS und 6 Jahren nach AT genommen. Ich musste sofort eine NOVA-Steuer i.h.v. 800€ beim Finanzamt abführen bei der Versicherung habe ich mich für eine Teilkasko entschieden, da die Kosten für eine VK zu hoch waren. TK kam mich 1.280€ im Jahr. AT ist kein Autofreundliches Land. Kollege zahlt für neuen Benz E280 VK 2.5K€ in bester Stufe per Anno.

    Hintergrund ist, dass sich ab heute die Steuer in AT ändern wird & ich anhand der veröffentlichten Formel die neuen Beiträge grob errechnen möchte:


    Ab dem 1. April 2025 wird die Steuerbefreiung für sowohl bestehende als auch neue Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben

    Zur besseren Übersicht folgen hier Ausführungen zur Berechnung für Kfz der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart "SA", bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist:

    Motorleistung (in kW)

    • Die Steuer richtet sich nach der Dauerleistung des Elektromotors. Diese ist im Zulassungsschein eingetragen und nicht zu verwechseln mit der Maximalleistung.
    • Abzugsbetrag von 45 kW: Der Abzugsbetrag wird von der Dauerleistung abgezogen.
    • Staffelung der Steuerbeträge:
      • Für die ersten 35 kW nach Abzug: 0,25 € pro kW
      • Für die nächsten 25 kW: 0,35 € pro kW
      • Für darüber hinausgehende kW: 0,45 € pro kW

    ➔ es sind aber mindestens 10 Kilowatt anzusetzen.

    Gewichtskomponente

    • Hier zählt das Eigengewicht des Fahrzeugs lt. Zulassungsschein.
    • Abzugsbetrag von 900 kg: Der Abzugsbetrag von 900 kg wird vom Eigengewicht des Fahrzeugs abgezogen.
    • Staffelung der Steuerbeträge:
      • Für die ersten 500 kg nach Abzug: 0,015 € pro kg
      • Für die nächsten 700 kg: 0,03 € pro kg
      • Für darüber hinausgehende kg: 0,045 € pro kg

    ➔ es sind aber mindestens 200 Kilogramm anzusetzen.

    Die gesamte Steuerlast wird berechnet, indem man die Steuerbeträge der beiden Komponenten Motorleistung u. Gewicht addiert. Somit müsste grundsätzlich für jedes Auto die Steuer individuell berechnet werden, denn je nach Ausstattung variiert das Eigengewicht selbst bei ident motorisierten Typen teils deutlich.

    Beispielrechnung für ein E-Auto

    Annahme Dauerleistung: 100 kW

    Annahme Eigengewicht: 2.000 kg

    • Motorleistungskomponente:
      • 100 kW – 45 kW = 55 kW
      • 35 kW × 0,25 € = 8,75 €
      • 20 kW × 0,35 € = 7,00 €

        ➔ Summe: 15,75 €
    • Gewichtskomponente:
      • 2.000 kg – 900 kg = 1.100 kg
      • 500 kg × 0,015 € = 7,50 €
      • 600 kg × 0,03 € = 18,00 €

        ➔ Summe: 25,50 €
    • Gesamtsumme:
      • 15,75 € + 25,50 € = 41,25 € pro Monat

        ➔ 495,00 € pro Jahr



      Quelle:

      https://www.wko.at/oe/handel/f…erungssteuer-fuer-e-autos


    Sind die 67PS die Nennleistung oder Dauerleistung? Das wären ja ca. 50KW, weil


    „Die Dauerleistung bei Elektroautos ist tatsächlich die Leistung, die das Fahrzeug über einen Zeitraum von 30 Minuten konstant erbringen kann“.