Es wird u.a. die Neigung des Fahrzeuges bei der Bergabfahrhilfe ausgewertet, weshalb der Geschwindigkeitsbereich schon von daher tatsächlich Situationsbedingt eingeschränkt sein dürfte. Der im Handbuch genannte Geschwindigkeitsbereich erscheint mir allerdings auch zu gering.
Beiträge von Desaster
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"Das läuft doch auch über Rekuperation."
Aber bei der Berabfahrhilfe über die Bremsen und nur in einem begrenzten Geschwindigkeitsbereich.
Bei i-Pedal AFAIK nur, wenn man auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufläuft, und/oder den Fuß vom "Strompedal" nimmt.
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Nein, die Software ist noch nicht aktuell, da soll noch spätestens im Januar ein Update kommen, welches auch AI beinhaltet.
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Nun gibt es einen Eintrag im KIA Owners Manual.
Offenbar ist für Front und Heck die gleiche Vorgehensweise anzuwenden:
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Ja das ist in Deutschland so das das Tagesfahrlicht nur vorne leuchten darf damit man das Abblendlicht unterscheiden kann man fährt ja auch nur bei Tag mit Tagesfahrlicht dann bei Dämmerung stellt er auf Abblendlicht um fals der Lichtschalter auf Auto steht
Wieso sollt das so sein?
Die Rückleuchten stören in Betrieb zusammen mit dem Tagfahrlich niemanden, daher gibt es auch keinen Grund das zu verbieten.
Zudem merkt der aufmerksame Fahrer an der Tachobeleuchtung und der zunehmenden Dunkelheit, ob man das Abblendlicht eingeschaltet hat.
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Nachteil dabei: Das Dingen ist definitiv nicht einfach zu wechseln!n.
Der soll doch auch den Wechselmodus haben wie die Frontwischer...daher sollte der Wechsel doch einfacher sein..
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Kann aber auch bedeuten, das die Funktion Positionslichter und Rücklichter eingestellt ist.
Siehe hierzu meinen Link in Beitrag #2