Grundsätzlich stimmen die 7 Jahre, aber es gibt Ausschlüsse. Dazu zählen die max-km (bei der EV-Batterie 150.000km)O-Text ansonsten:
"Bestimmte Teile nutzen sich ab und haben deshalb weniger als 7 Jahre Garantie*. Zum Beispiel die Starterbatterie (2 Jahre Garantie*), das Audio-, Entertainment- und Navigationssystem (3 Jahre Garantie*) und der Lack (5 Jahre Garantie*/150.000 km). Fahrzeugteile, die sich im Rahmen ihrer normalen Funktion abnutzen, sind von der Garantie* ausgeschlossen."
Gerade der letzte Satz ist dabei eine versicherungstypische Auslegungssache. Fahrwerksteile (Querlenker, Stoßdämpfer etc) nach drei Jahren kaputt? Normale Abnutzung .
Dazu kommt das neue Gebaren, bei einer Überziehung eines Servicetermins auch nur um einen Tag die komplette Garantie aufzukündigen. Das gilt auch, wenn der Service Monate an einem Auto rumbastelt und dann erst nach Ende der Aktion den Termin der Wartungsdurchführung festlegt. Einfach mal googeln - das sind keine Einzelfälle mehr.
Nicht falsch verstehen: Ich habe zwei Kias und beide sind für mich grundsätzlich gute und zuverlässige Autos. Aber der Service bei Kia stürzt in den letzten Jahren enorm ab und die Realität entfernt sich dann sehr schnell von den Verkäufersprüchen.
Andersrum: Wo nicht ?