Hallo Fox,
gut erklärt wird der §14a EnWG in dem folgenden Video (habe mit go-e nichts zu schaffen, es gibt auch andere gute/bessere Wallboxen) :
Ich bezweifle aber ob du mit einer mobilen Wallbox den §14a EnWG in Anspruch nehmen kannst, dazu denke ich, muss eine fest angeschlossene Wallbox vorhanden sein.
Zusätzlich benötigst du noch ein intelligentes Meßsystem und ein SmartMeter Gateway und ev. zusätzlich noch einen Rundsteuerempfänger des Energieversorgers, damit dieser bei Netzengpass (im Notfall) deine Wallbox überhaupt auf 4,2 kW drosseln kann.
Dafür gibt es aber Netzentgeld zurück (ca. 110-190€ pro Jahr bei Modell 1) wenn du hiervon noch die Miete für die notwendige Hardware abrechnest, so bleiben noch ca. 75 bis 165 pro Jahr übrig.
Die Kosten sind in dem folgenden Video ganz gut erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=EDWJPPw_XRs&t=158s
Ich werde wahrscheinlich meine Wallbox (Bestandsschutz) im Sommer freiwillig nach §14a EnWG anmelden, denn ich möchte das Netzentgeld vom Netzbetreiber zurück. Da ich mein e-Auto nur nachts lade, rechne ich aktuell und in der Zukunft nicht mit einer Drosselung durch den Netzbetreiber.
Bei meinem Netzbetreiber (Gemeindewerke mit max. 20 Ts. Kunden) habe ich mich in diese Richtung schon mal telefonisch erkundigt und folgende Auskunft erhalten:
Ich kann ab sofort wechseln und erhalte auch die Vergütung des Netzentgeldes, mangels intelligenter Meßeinrichtung kann der Netzbetreiber aktuell noch nicht drosseln, es ist auch noch nicht bekannt, wann die SmartMeter bei mir ausgerollt werden, voraussichtlich nicht vor 2026.
Zu den Kosten bei dir vor Ort:
Da kann ich aus der Ferne wenig sagen, du benötigst einen Platz im Zählerkasten für das SmartMeter Gateway und oder den Rundsteuerempfänger, bei größeren Zählerkästen sollte dies kein Problem sein. Bei sehr kleinen und alten Zählerkästen müsste ev. noch ein Kasten daneben montiert werden. Genaueres hierzu musst du bei einem Elektroinstallateur erfragen oder ein Angebot machen lassen.
Irgendwann in den nächsten Jahren liefert der Energieversorger die SmartMeter aus, spätestens dann muss der Platz im Zählerkasten eh geschaffen werden, denn nur der Einbau in den Zählerschrank (auf einen vorhandenen Platz) übernimmt der Netzbetreiber
Wenn du dir in Zukunft eine neue Wallbox zulegst, achte darauf, dass diese sich über eine Digitalschnittstelle (externen Wechselkontakt) auch auf 4,2 kW drosseln lässt.
Gruß Reinhard